Vermögensschäden

Freiberufler, Vereine und Verbände sind nur eine kleine Auswahl der Betroffenen von Vermögensschäden. Unter dem Begriff Vermögensschäden ist unter zwei Fällen zu unterscheiden. Der „unechte“ Vermögensschaden – er bezieht sich auf Schäden, bei denen noch ein weiterer Sach- und/oder Personenschaden entstanden ist. Diese werden im Regelfall komplett über die Betriebshaftpflicht abgedeckt.

Von Bedeutung sind für Sie die „echten“ Vermögensschäden – sie beinhalten weder einen weiteren Sach- und/oder Personenschaden. Ein Beispiel aus der Praxis. Der Berufsbetreuer lässt offene Forderungen seines Mandanten verjähren, der 1. Vorsitzende vergisst fristgerecht Fördermittel beim Bundesland zu beantragen oder ein Reisebüro erteilt falsche Angaben zur Ausstellung zur Ausstellung eines Auslandsvisums.

Nehmen Sie sich beruflich sowie ehrenamtlich aus der Schusslinie. Zusammen mit unseren Partnern sichern wir Sie erfolgreich gegenüber „echten“ Vermögensschäden ab.

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