Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Sie sind Gesellschafter und/oder Geschäftsführer und zahlen den Höchstbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung. Zusammen mit Ihnen und unserem Steuerberater prüfen wir, ob eine Befreiung davon rechtlich abgesichert möglich ist. Mit unseren externen Spezialisten erarbeiten wir eine individuelle Lösung für Sie.
Berufliche oder private Komponenten (Laufzeit des Unternehmens/Vorerkrankungen) können sogar einen Verbleib in der gesetzlichen Rentenversicherung befürworten. Selbst mitarbeitende Familienangehörige oder Ehepartner haben die Möglichkeit der Befreiung. Wir zeigen Ihnen den richtigen Weg auf.
Das bieten wir Ihnen:
- individuelle Berechnung der Alters- und Erwerbsminderungsrente
- Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung mit Hilfe von externen Partnern
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